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Erstellung Ihres Sozialkonzeptes

Für Spielhallenbetreiber und für die Aufsteller von Spielautomaten nach § 33c GeWo.


Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sozialkonzept auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.

 

Das Sozialkonzept muss unter anderem beinhalten:

 

  • Ihre Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung problematischen und pathologischen Glücksspiels
  • die Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten für das Thema Glücksspielsucht in Ihrem Unternehmen
  • welche Hilfen Sie den betroffenen Glücksspielern anbieten oder vermitteln
  • wie Sie die Einhaltung der Vorgaben und den Erfolg Ihrer Maßnahmen kontrollieren
  • Angaben zur Anpassung und Weiterentwicklung Ihres Konzeptes in der Zukunft.
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