Angebote

Wenn Sie Glücksspiele anbieten - in einer Spielhalle, einer Wettannahmestelle oder anderswo - wissen Sie: Spielen macht Spaß, aber es kann auch zur Sucht werden!


Das Landesglücksspielgesetz verpflichtet Sie, Ihre Mitarbeitenden schulen zu lassen, damit sie problematisches Spielverhalten möglichst früh erkennen.


Die Suchtberatungsstellen unterstützten Sie dabei, Verantwortung zu übernehmen und Ihre Kundschaft vor Risiken zu schützen.